Zusammenschlüsse

Es kommt regelmäßig vor, dass Unternehmen verschmelzen, Joint Ventures gründen oder ein Unternehmen ein anderes übernehmen will. Dann kann es sich um einen Zusammenschluss im Sinne des Wettbewerbsrechts handeln.

Meldung

Wenn Unternehmen durch einen Zusammenschluss einen großen Marktanteil gewinnen, kann dies negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Daher müssen Zusammenschlüsse, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, bei der Autoriteit Consument en Markt (ACM), Nederlandse Zorgautoriteit (NZa) und/oder der Europäischen Kommission gemeldet werden und erfordern in einigen Fällen eine Genehmigung oder ein Gerichtsverfahren.

Marktbeherrschende Stellung


Dahinter steht der Gedanke, dass Zusammenschlüsse ab einem gewissen Umfang den Wettbewerb beeinträchtigen können, so dass möglicherweise (zu) wenig Wettbewerb übrig bleibt oder eine marktbeherrschende Stellung entsteht. In der Praxis ist es wichtig zu prüfen, ob ein (meldepflichtiger) Zusammenschluss vorliegt, und jede Meldung von einem Spezialisten begleiten zu lassen.

Unsere Leistung


Unsere Spezialisten beraten Unternehmen bei der Frage, ob ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss vorliegt, und unterstützen Unternehmen im Falle einer Meldung an die Aufsichtsbehörden.

Schnell Kontakt

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Team Zusammenschlüsse

Arnold Gelderman

Associate Partner

Laurens Vermeulen

Anwalt

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.